Commentary

Gerechtigkeit für Syrien

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Source: Bo yaser /​Wikimedia Commons
07 Apr 2017, 
published in
Süddeutsche Zeitung
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Mit dem Giftgasangriff vom Dienstag hat die Gewalt in Syrien einen weiteren Höhepunkt erreicht. Mindestens 72 Menschen starben bei dem Angriff, darunter 20 Kinder. Seit Ausbruch des Bürgerkrieges im März 2011 dokumentieren Menschenrechtsorganisationen die Verbrechen des Assad-Regimes und anderer Konfliktparteien. Doch trotz aller Beweise wurde bislang kaum ein Täter zur Verantwortung gezogen.

Anfang März haben nun neun syrische Folteropfer beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen mehrere Funktionäre des syrischen Geheimdienstes gestellt. Sie werfen ihnen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Für die Opfer ist ein Verfahren in Deutschland die einzige Hoffnung, dass ihre Peiniger zur Verantwortung gezogen werden. Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag sind gezwungen, dem Morden tatenlos zuzuschauen. Sie sind nicht zuständig, weil Syrien sich nicht dem Tribunal unterworfen hat. Die einzige Möglichkeit, Syrien doch noch nach Den Haag zu bringen, wäre ein Beschluss des UNSicherheitsrates. Doch Russland und China haben dies bisher blockiert. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die beiden Veto-Mächte einem speziellen Kriegsverbrechertribunal, ähnlich dem für das ehemalige Jugoslawien, zustimmen würden.

Vor diesem Hintergrund sind Ermittlungen und Verfahren in Drittstaaten die einzige Möglichkeit, um den Zustand absoluter Straflosigkeit in Syrien zu beenden. Deutschland ist dabei in einer besonders guten Position. Viele der Syrer, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland geflüchtet sind, haben Folter und Verbrechen am eigenen Leib erfahren. Deutsche Ermittler stellt dies vor eine völlig neue Situation: Noch nie waren so viele Zeugen von Kriegsverbrechen direkt erreichbar. Hinzu kommt, dass in Deutschland eine einzigartige Rechtslage herrscht.

Deutschland ist eines der wenigen Länder, das das Weltrechtsprinzip uneingeschränkt umgesetzt hat. Das Prinzip erlaubt es Staaten, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen, auch wenn die Taten keinen Bezug zum eigenen Land haben. Deutsche Staatsanwälte dürfen also auch zu Verbrechen in Syrien ermitteln, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind und sich der Täter nicht in Deutschland aufhält. Allerdings hängt die Einleitung solcher Verfahren vom Ermessen des Generalbundesanwalts ab. Dadurch soll die Justiz vor aufwendigen, aber aussichtslosen Ermittlungen bewahrt werden. Mit dieser Begründung hatte es der Generalbundesanwalt abgelehnt, gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld zu ermitteln. Der Fall Syrien liegt aber anders: Weil sich so viele Zeugen in Deutschland aufhalten, die ohne großen Aufwand vernommen werden können, gibt es Chancen auf Ermittlungserfolge.

Tatsächlich haben bereits im Oktober 2011 Ermittlungen zu Verbrechen in Syrien begonnen. Gegenwärtig werden zwei sogenannte Strukturverfahren geführt, die sich nicht gegen spezielle Personen richten, sondern die gesamten Situation in Syrien betreffen. Dies ermöglicht es dem Generalbundesanwalt, alle ihm zugänglichen Beweise zu sichern, unabhängig davon, ob sie einem bestimmten Verfahren zugeordnet werden können. So wertet die Behörde gerade 28 000 Fotos aus, auf denen Menschen zu sehen sind, die in syrischen Gefängnissen zu Tode gefoltert wurden. Die Aufnahmen stehen nun Ermittlern in Europa zur Verfügung.

Solche Verfahren der antizipierten Rechtshilfe” sind ein wichtiger Beitrag Deutschlands, Beweise zu sichern für künftige Verfahren in Syrien oder vor einem internationalen Gericht. Allerdings sind solche Verfahren heute nicht absehbar. Umso wichtiger ist es, nicht nur zu ermitteln, sondern auch mit Haftbefehlen und Gerichtsverfahren konkrete Resultate zu erzielen.

Die Ermittlungen haben bereits zu einer Reihe von Festnahmen geführt. In zwei Verfahren wurden deutsche Staatsangehörige zu Gefängnisstrafen verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, in Syrien nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen entwürdigend oder erniedrigend behandelt zu haben.

Diese Verfahren sind begrüßenswert, trotzdem sind sie kaum geeignet, syrischen Opfern Genugtuung zu verschaffen, denn sie bilden die Schwere der Verbrechen in Syrien nur unzureichend ab. Überwiegend werden die Taten als Terrorismus und nicht als Kriegsverbrechen verfolgt. Die wenigen Verfahren, in denen den Tätern tatsächlich Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden, behandelten ungewöhnliche Einzelfälle. Und wichtiger noch: Bislang richteten sich alle Verfahren gegen vergleichsweise niederrangige nichtstaatliche Akteure. Noch in keinem Fall wurden Mitglieder des Assad-Regimes angeklagt.

Ein Grund dafür ist, dass der Generalbundesanwalt bisher nur Täter verfolgt, die sich in Deutschland aufhalten. Gewiss, es ist wichtig sicherzustellen, dass Deutschland Kriegsverbrechern keinen sicheren Zufluchtsort bietet. Aber was ist mit höherrangigen Mitgliedern des Regimes, die sich noch in Syrien aufhalten? Sie sind es, die für die Gräuel die größte Verantwortung tragen. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es deutschen Gerichten, Haftbefehle zu erlassen, auch wenn die Täter sich nicht auf deutschem Territorium befinden.

Es besteht daher Hoffnung, dass die Strafanzeige von Anfang März dazu beiträgt, die Ermittlungen in eine strategischere Richtung zu leiten. Die Anzeige wirft mehreren hochrangigen Funktionären des syrischen Geheimdienstes systematische Folter von Gefängnisinsassen vor — ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es braucht diese Art von Fällen, um einen effektiven Beitrag zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit in Syrien zu leisten. Bereits internationale Haftbefehle gegen diese Verdächtigen wären ein großer Erfolg, signalisierten sie doch den Tätern, dass sie zur Verantwortung gezogen werden können, sobald sie Syrien verlassen. Zudem hätten solche Haftbefehle auch einen abschreckenden Effekt auf künftige Täter.

Solche Verfahren gegen Mitglieder des Regimes erfordern jedoch mehr Ressourcen. Derzeit gibt es beim Generalbundesanwalt nur sechs Staatsanwälte, die für die Verfolgung von Völkerstraftaten weltweit zuständig sind. Das reicht bei Weitem nicht. Außenminister Sigmar Gabriel hat den Vereinten Nationen eine Million Euro für die Aufarbeitung der Verbrechen zugesagt. Ein wichtiger Schritt. Doch da die UN zurzeit nicht handeln kann, ist die Stärkung nationaler Behörden genauso wichtig. Nur sie können dafür sorgen, dass Täter zur Verantwortung gezogen werden.

This commentary was originally published by Süddeutsche Zeitung on April 6, 2017. An English version appeared in The Washington Post on April 52017.